Buchungsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, der CURVE Model Management und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Die Agentur, die von ihr vertretenen Fotomodelle und deren Kunden sollen vor branchenunüblichen Erwartungen und Forderungen geschützt werden.
§ 2 Buchungsgrundlagen
1. Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Fotomodells ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
2. Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20 % des vereinbarten Fotomodellhonorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. MwSt.. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Fotomodell mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
3. Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Fotomodell sich von der Agentur vertreten läßt. Er verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen.
§ 3 Buchungsmodalitäten
1. Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf.
2. Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
3. Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Fotomodells möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist
die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten Fotomodellhonorars.
§ 4 Annullierung
1. Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen
wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine
Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die
Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
2. Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie
Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 3
Werktage.
3. Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der
Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es
gilt deutsche Zeitrechnung.
4. Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu
annullieren.
5. Erfolgt die Annullierung durch das Fotomodell, wird die Agentur sich
nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer
Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.
6. Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist
das vereinbarte Fotomodellhonorar zu bezahlen.
§ 5 Arbeitszeit
1. Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer
Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die
Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer
Stunde Mittagspause.
2. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Fotomodells am vereinbarten
Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Make-up
und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
3. Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro
angefangene Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu
30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
4. Die gemeinsame An- und Abreise von Fotomodell und Kunde zwischen Hotel
und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise
(zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht
berechnet.
§ 6 Fotomodellhonorar
Das Fotomodellhonorar umfaßt das Tageshonorar und das Entgelt für
Nutzungsrechte zzgl. anfallender MwSt.
1. Modetarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörige
Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen
etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um
Werbung handelt.
2. Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit
Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung.
3. Halbtags- und Stundenbuchungen
Das Fotomodellhonorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort
ansässigen Fotomodellen mindestens 60 % des Tageshonorars.
Halbtagsbuchungen von anreisenden Fotomodellen und Stundenbuchungen
bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.
§ 7 Reisekosten
1. Reisetageersatz
Die An- und Abreise des Fotomodells zum und vom Arbeitsort wird nur
vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit
von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt:
bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar,
bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar,
ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise
erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag.
2. Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Fotomodellen werden
Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten
werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab
Stadtgrenze erstattet.
Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden
Fotomodells die entstandenen Reise- Verpflegungs- und
Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt
entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder
gegen Vorlage der Belege.
Ist das Fotomodell für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die
entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend
aufzuteilen.
§ 8 Zahlungskonditionen
Das Fotomodellhonorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und
Reisespesen ist nach Rechnungserhalt rein netto zu bezahlen. Reisespesen
werden in Landeswährung oder in EURO zum Ankaufskurs bezahlt, die übrigen
Zahlungen haben in EURO zu erfolgen.
§ 9 Reklamationen, Haftung
1. Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und
die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroidfotos zum Nachweis
der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Fotomodell ausdrücklich
von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling und Makeup
ist das Fotomodell nicht verantwortlich. Bei Reklamationen, die vom
Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses
Fotomodell einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Fotomodell
dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf
jegliche Reklamation.
2. Bei schuldhafter Verspätung des Fotomodells (Verschlafen, verpaßtes
Flugzeug etc.) hat das Fotomodell entsprechend länger zu arbeiten. Ist
dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so
verliert das Fotomodell seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der
Grundlage des Überstundenhonorars.
3. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende
Versicherung für das Fotomodell abzuschließen. Ist der Agentur das
einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden,
ist das Fotomodell berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein
Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.
4. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung des Fotomodells sowie seiner Agentur aus
jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt,
ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 10 Nutzungsrechte
1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten
Fotomodellhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich
dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der BRD für den vereinbarten
Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte
Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen
Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
2. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate,
Verpackungen, Displays, Videos, sowie jede Nutzung des
Fotomodellnamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung
durch die Agentur.
Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet
und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter
Angabe des Verwendungszwecks möglich.
3. Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts
eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten
Entgelts ist unzulässig.
§ 11 Schlußbestimmungen
1. Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Kunde und
Fotomodell, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten
ist der Sitz der Agentur.
2. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der
Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach
vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu
unterlassen, Fotomodelle während der Arbeitstage zu
Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
3. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige
Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer
unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem
angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die
Ausfüllung von Vertragslücken.
4. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen
Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist
der Sitz der Agentur.